
Die burgenländische Kunstszene musste durch die Covid 19-Pandemie wirtschaftliche Einbußen erfahren. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, hat die burgenländische Landesregierung mit Juni 2020 den Kulturgutschein eingeführt.
Da die burgenländische Kunst- und Kulturszene auch Ende 2022 noch und zusätzlich durch die Teuerungen und die Energiekrise angeschlagen ist, geht das Projekt „Kulturgutschein“ mit 2023 abermals in Verlängerung. Im Beitrag zur Präsentation des Kulturpakets für das Jahr 2023 der Burgenländischen Landesregierung finden Sie genauere Informationen wie auch zusätzliche Unterstützungsprogramme für die burgenländische Kunst- und Kulturszene im kommenden Jahr.
Seit Sommer 2021 bin auch ich Kulturgutscheinpartnerin. Bis 31. Dezember 2023 haben Sie die Möglichkeit, den Kulturgutschein um – 25 % zu erwerben und diesen gegen alle meine verfügbaren Werke einzulösen.
Es gelten folgende Richtlinien:
- Die Kulturgutscheine sind in einer limitierten Menge vorhanden. Der Verkauf erfolgt solange der Vorrat reicht.
- Pro Person dürfen im gesamten Jahr 2023 Kulturgutscheine mit einem Wert bis zu maximal € 2.000,– erworben werden. Jedoch können auch mehrere Personen in ein Werk investieren, das diesen Wert übersteigt.
- Jede*r Kulturgutscheinpartner*in darf im Projektjahr 2023 Gutscheine bis zu einer Summe von maximal € 50.000,– entgegennehmen.

☝️ Und so funktionierts:
- Gutschein online oder bei einer der Verkaufsstellen erwerben
- Online bestellte Gutscheine werden an die angegebene Adresse per Einschreiben versandt
- Kunstgemälde auswählen
- Gutschein bei mir einlösen (Achtung: Da ich die Gutscheine für 2022 bis spätestens 30.04.23 einlösen muss, sollten diese bis spätestens 20.04.23 bei mir eingelangt sein.)
Nähere Informationen erhalten Sie auch direkt bei der
Burgenländische Landesregierung – Landhaus Alt
Abteilung 7 – Bildung, Kultur, Gesellschaft
Europaplatz 1
A-7000 Eisenstadt
Telefon: 057 – 600 DW: 2242 oder 2351
kulturgutschein@bgld.gv.at